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Suchmaschineneintrag bei Google, Bing, Yahoo & Co. ★ So gelingt die Anmeldung der eigenen Homepage in Suchmaschinen garantiert ✔

Webseite bei Google & Co. anmelden

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Muss ich meine Homepage bei Google eintragen? Und wie lässt sich ein Suchmaschineneintrag bei Google und Bing vornehmen? Lässt sich eine Webseite auch „einfach so“ indexieren und wie kann eine Website bei der Google Search Console und den Bing Webmaster Tools angemeldet werden?

Die meisten Nutzer geben keine Internetadresse (mehr) in das klassische Adressfeld des Browsers ein. Alles was irgendwo im World Wide Web an Websites aufgerufen wird, erfolgt über eine Suchmaschine wie Google oder Bing, über Werbeanzeigen oder über Verlinkungen in den sozialen Netzwerken, Foren und natürlich auf anderen Internetseiten.

Selbst wenn eine Webseite explizit auf Flyern, Werbetafeln oder in Zeitungen beworben wird, lässt sich in der Webstatistik sehr gut beobachten, dass die große Masse an Besuchern dann diese Adresse, Teile oder ähnliche Schreibweisen davon bei Google eingegeben und über diesen Weg zur beworbenen Zielseite gefunden haben.

Da ist es natürlich verständlich, dass die eigene Homepage, eine Landingpage, der Online-Shop, der Blog oder die Firmen-Seite usw. auch bei Google vertreten sein muss. Möglichst weit vorn, aber das ist noch mal eine ganz andere Aufgabe, auf welche hier im Themenbereich Suchmaschinenoptimierung näher eingegangen wird.

In diesem Beitrag soll erst einmal wirklich nur darum gehen:

Wie eine Webseite bei Google und anderen Suchmaschinen eingetragen bzw. wie diese bei einer Suchanfrage mit aufgelistet wird.

Suchmaschineneintrag: Früher konnte (musste) man Webseiten zur Indexierung anmelden

Die Zeiten, dass Websites händisch oder per Verteilersoftware in Suchmaschinen angemeldet werden mussten, sind lange (wirklich lange) vorbei. Mit dem Start von Google Ende 1998 ging man hier von Anfang an einen anderen Weg als die Konkurrenz.

Ich weiß, dass einige „… Möchtegern SEO-Agenturen oder andere Webdienstleister mit vermeintlichen Draht zu Google …“ einen solchen automatisierten Service noch immer anbieten und ihre Kunden damit regelrecht übervorteilen. Ob aus Unwissenheit in der Agentur selbst („Wir machen das schon immer so!“) oder um die Unkenntnis der Kunden auszunutzen, ist dabei irrelevant. Bei allen großen Suchmaschinen (Google, Bing, Yahoo, DuckDuckGo, Yandex, Baidu usw.) ist diese veraltete Methode aus den Anfängen 2000ern obsolet.

Grabstein mit der Aufschrift: Suchmaschineneintrag 1989 - 2000

Suchmaschineneintrag zur Indexierung bei Google & Co. ist nicht mehr notwendig

Hunderte andere Suchmaschinen (z.B. Ixquick, Ecosia, Startpage, t-Online, web.de und wie sie alle heißen) greifen auf Daten der großen Suchanbieter zurück und was dann noch übrig bleibt, geht im Promillebereich der Nutzung unter. Es kann eher von Nachteil sein, auf unzähligen Verzeichnissen eingetragen zu sein. Zumindest dann, wenn Google diese Seiten noch irgendwie ernst nimmt und sie nicht längst als Spam-Schleudern aus ihren Bewertungs-Algorithmen entfernt hat.

Wie Google und Suchmaschinen heute neue Inhalte im Suchindex aufnehmen

Allen großen Vertreter der Such-Branche crawlen unglaublich großen Datenmengen auf Millionen von Websites tagtäglich. Dabei folgen die Suchroboter (auch Crawler, Bots oder Spider genannt) Link auf Link und schicken die erkannten Webseiten-Inhalte an ihre jeweiligen Datencenter. Dort werden diese automatisiert aufbereitet, bewertet und im Suchindex eingerechnet. Völlig automatisch und mithilfe ausklügelter Algorithmen sehr treffsicher, was die Zuordnung ihrer Relevanz zur Suchanfrage angeht.

Die Suchmaschinen-Betreiber sind selbst sehr stark daran interessiert, möglichst aktuelle und passende Inhalte ihren Besuchern anzubieten. Google hat dies sicher bislang perfektioniert, Bing versucht aufzuschließen und weitere Suchanbieter greifen im deutschsprachigen Raum lediglich auf deren Daten zu.

Somit ist es im ersten Schritt die wichtigste Aufgabe, um in den Suchindex zu gelangen, dass der Bot der entsprechenden Suchmaschine auf Ihre (neue) Seite gelangt und die Daten zur Weiterverarbeitung aufnehmen kann. Dabei ist zu beachten, dass dieser Bot die Seite auch „besuchen“ darf und „lesen“ kann, sonst besteht keine vernünftige Chance auf eine Indexierung – da reden wir noch nicht mal von den vorderen Positionen bei den Sucherbenissen.
Entsprechende Hinweise dazu von Google.

Mögliche Probleme für einen Crawler:

  1. die Inhalte sind nicht über das Internet erreichbar
  2. die Webseite ist mit einem Passwort oder einer anderen Zugangssperre versehen
  3. der Zugriff ist in der robots.txt gesperrt
  4. die Webseite hat keinen für Maschinen lesbaren Text, ist z.B. in Flash entwickelt oder der Inhalt ist nur ein Bild ohne weitere Beschreibung
  5. die Webseite wurde aufgrund von Manipulationsversuchen und Verstößen gegen die Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber abgestraft
  6. der Webauftritt wurde wegen der Verbreitung von Malware und andere Schadsoftware gesperrt
Mögliche SEO-Probleme bei der Indexierung von Internetseiten

Mögliche SEO-Probleme bei der Indexierung von Internetseiten

Da die Suchbots Links folgen, sollten Sie dafür sorgen, dass eingehende Verweise auf Ihre neuen Inhalte zeigen. Auf einer bestehenden Website sind das Links aus dem Menü, aus dem News-Bereich oder anderen geeigneten Stellen. Bei einer den Suchmaschinen unbekannten Domain wäre auch die Verlinkung von bekannten Webseiten eine Möglichkeit, aber in der Regel gibt es für andere Seitenbetreiber erst einmal keinen Grund Ihre Seite zu verweisen.

Aber in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Google+, Xing, Instagram, Pinterest usw. ist ein Verweis auf Ihre neue Seite schon mal ein erster Schritt.

Ebenso der Eintrag in lokale Branchenbücher, wenn es sich um einen Firmen-Internetauftritt handelt. Hier sind oftmals kommunale Internetauftritte, branchenspezifische Adressverzeichnisse, auf jeden Fall Google My Business, Meine-Stadt.de und viele weitere eine gute Anlaufstelle. Manche dieser Eintragung sind kostenfrei. Andere bezahlbar und manche hingegen sehr teuer. Hier unbedingt auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Anbieter achten.

Mit diesen (kostenfreien) Eintragungen entstehen die ersten Verweise, denen die Suchroboter folgen und somit ihre Website in den Index aufnehmen werden. Das kann allerdings manchmal etwas dauern, hilft aber!

Achtung: Abzocke in vermeintlichen Gewerbe- und Firmenverzeichnissen

Vorsichtig sollten Sie bei den immer häufiger auftretenden Spam-Anrufen, Spam-Fax-Nachrichten und Postbriefen sein, die von dubiosen und oft betrügerischen Anbietern an Firmen verschickt werden. Umfangreiche Informationen dazu lassen sich auf den Seiten der fuer-gruender.de, des AntiSpam e.V. oder der Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte.

Ist meine Seite vielleicht schon bei Google zu finden?

Das lässt sich ganz einfach ausprobieren. Suchen Sie nach Ihrer Internetadresse, indem Sie site:weihmann.de (natürlich durch Ihre Domain ersetzen und ohne Leerzeichen zwischen „site:“ und Ihrer Adresse) in den Suchschlitz bei Google und Bing eingeben. Mit diesem Aufruf listen beide Suchmaschinen alle zu Ihrer Webadresse im Index befindlichen Inhalte auf.

Google Site-Abfrage für weihmann.de

Google Site-Abfrage für weihmann.de

Wie Inhalte schnell bei Google und Bing aufgenommen werden

Die beiden großen Suchmaschinen im deutschsprachigen Raum bieten den Webmastern – also den Betreibern von einer oder mehreren Homepages – ein kostenfreies Werkzeug, mit dem sich u.a. neue oder geänderte Inhalte schnell crawlen und somit auch indexieren lassen. Das sind die Google Search Console und die Bing Webmaster Tools.

Bei beiden Tools kann man sich kostenlos anmelden und die eigene(n) Website(s) anmelden. Es werden verschiedene Möglichkeiten zur Überprüfung der Betreiber-Berechtigung einer anzumeldenden Internetseite angeboten, sodass Unberechtigte nicht auf Informationen fremder Websites erlangen können.

Google Search Console - URL an Index senden

Google Search Console – URL an Index senden

Google wie auch Bing sind dabei im Informations- und Funktionsumfang ähnlich. Beide stellen Daten über Internetseiten bereiten, welche von den Suchmaschinen bereits gesammelt wurden.

Wichtige Bereiche sind hierbei:

  • die Anzeige über Crawling-Fehler und die Crawling-Statistik
  • der Indexierungsstatus
  • Meldung über eventuelle Sicherheitsprobleme auf der Website
  • die Einreichung einer oder mehrere Sitemaps (sitemap.xml)
  • Suchanalyse mit Informationen zu Suchbegriffen
  • Keyword-Position innerhalb der Suchergebnisseite
  • manuelle Maßnahmen bei erkannten Betrugsversuchen gegenüber der Richtlinien
  • Internationalisierung von Webseiten-Inhalten
  • Möglichkeiten zum Durchführen von Tests
  • Einreichen neuer/ geänderter URLs
  • und vieles mehr

Das Anmelden einer neuen/ geänderten URL oder auch das Senden an den Index sind bei bei beiden Tools eine hervorragende Möglichkeit den Suchmaschinen neue/ geänderte Inhalte zu melden. Hier besucht der jeweilige Crawler die abzurufende Adresse umgehend und oftmals ist schon nach weniger als 1 Minute der Suchindex entsprechend aktualisiert. Das heißt, dass binnen einer Minute neue Inhalte durchaus bereits über die Bing- oder Google-Suche weltweit erreichbar sind.

Somit ist diese Funktion vielleicht die einzige Möglichkeit wirklich eine Webseite bzw. Unterseiten bei Google oder Bing einzutragen.

Fazit zum Eintrag bei Suchmaschinen

Ich nutze bei meinen Kunden die Möglichkeit sehr gern, neue Inhalte über die Search Console von Google und Bing abrufen zu lassen, und diese so an den Index zu senden. Außerdem helfen diese kostenfreien Webmaster-Tools dabei, auf Fehler aufmerksam gemacht zu werden und die Seite aus Sicht der Suchmaschine zu betrachten.

Eine Eintragung in Suchmaschinen per Verteilersoftware oder als vermeintliche Dienstleitung ist nicht nur aus meiner Sicht komplett überflüssig. Nutzen Sie manuell durchzuführende Eintragungen in wenigen dafür passenden Branchenverzeichnissen, wenn Sie lokale Leistungen anbieten und setzen Sie ggf. auf Social Media, um Ihre Zielgruppe zu erreichen.

Verzichten Sie unbedingt auf den Kauf von Links bei Ebay, Fiverr & Co. Diese Maßnahmen verstoßen in der Regel gegen die Richtlinien der Suchmaschinen-Betreiber, was früher oder später zu einer Abstrafung auf den Suchergebnisseiten führen wird und zum kompletten Ausschluss bei der Trefferanzeigen führen kann.

Achten Sie darauf, dass die Suchmaschinen-Crawler Ihre Webinhalte erreichen können und das aufgrund deren Struktur (Überschriften, Seitentitel, Menüführung, …) für die Suchmaschine das Thema eindeutig erfassbar ist. Nutzen Sie die site-Abfrage bei Google und Bing, um Ihre eigene Internetseite zu überprüfen.